Biometrische Systeme dienen der automatisierten Erkennung natürlicher Personen anhand ihrer biologischen Charakteristika und ihres Verhaltens, z.B. anhand der Gesichtsgeometrie, Fingerabdrücke, Irismuster, Venenmuster in Hand oder Finger, der Stimme oder handschriftlicher Unterschriften. Sie wurden zunächst vorrangig in hoheitlichen Anwendungen wie der automatisierten Grenzkontrolle, forensischen Datenbanken, Datenbanken von Visa-Antragstellern und Asylbewerbern genutzt.
Zunehmend hält die Biometrie jedoch Einzug in kommerzielle Alltagsanwendungen wie Smartphone- bzw. PC-Login, Zugangskontrolle zu privaten oder betrieblichen Räumen oder Gebäuden und den Zahlungsverkehr. Das Entsperren mobiler Endgeräte verhilft der Biometrie, insbesondere der Fingerabdruck- und der Gesichtserkennung, im Alltag zum Durchbruch. Die am weitesten verbreiteten biometrischen Anwendungen nutzen Sensoren, die in mobile Endgeräte integriert sind. Biometrie kann eine hohe Sicherheit der jeweiligen Anwendung und im Vergleich zu besitz- oder wissensbasierten Authentisierungsverfahren mehr Bequemlichkeit für die Benutzer bieten.
Aufgrund der langfristigen Personenbindung biometrischer Daten bergen biometrische Verfahren neben Chancen jedoch auch Risiken. Die Europäische Datenschutzgrundverordnung erkennt biometrische Daten als besonders schützenswert an und erlaubt ihre Verarbeitung nur mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person oder auf gesetzlich geregelter Grundlage.