fAIRport - Wirtschaftliche Drohnennutzung nur mit klarer Regulierung
Das Forschungsprojekt fAIRport zielt darauf ab, Flugverbotszonen für Drohnen automatisch zu definieren. Das vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Rahmen der Förderrichtlinie Modernitätsfonds (»mFUND«) mit insgesamt 1.205.000 Euro geförderte Projekt startete am 1. Mai 2020 unter der Koordination des Fraunhofer IGD. Zusammen mit der Deutschen Flugsicherung GmbH und dem IT-Startup wetransform arbeiten IT-Experten aus den Bereichen Objekterkennung, Geodatenvisualisierung und Künstliche Intelligenz die nächsten drei Jahre an einer Lösung für die Integration der unbemannten Flugobjekte in den regulierten deutschen Luftraum.
Drohnen sind mehr als ein neuartiges Technik-Gadget oder eine Spielerei für den Garten. Das wirtschaftliche Potential, z.B. für die Inspektion von Gebäuden und Brücken oder die Vermessung eines Geländes, ist enorm. Eine fehlende Regulierung des Luftraums für unbemannte Luftfahrzeuge verhindert jedoch die breite wirtschaftliche Nutzung in Deutschland. Gemäß §21 Luftverkehrs-Ordnung ist die Nutzung des kontrollierten Luftraums nur nach vorheriger Freigabe möglich. Für eine wirtschaftliche Drohnen-Nutzung sind aber Flüge auch außerhalb der Sichtweite des Piloten unabdingbar. Die Deutsche Flugsicherung, die mit der hoheitlichen Aufgabe der Flugsicherung beliehen ist, möchte deshalb einen hochqualitativen Geodatensatz für Drohnenflugverbotszonen bereitstellen. Damit könnten Drohnenpiloten über das Verkehrsmanagementsystem (UTM) der Deutschen Flugsicherung auch ohne Sichtkontakt mit der Drohne sicherstellen, sich nur in für Drohnen genehmigten Luftbereichen aufzuhalten.